Erdgräber

Erdgräber sind Gräber, in denen traditionell der Sarg beerdigt wird. Es gibt sie in verschiedenen Größen für bis zu vier Särgen und für verschiedenen Laufzeiten.

Wir unterscheiden zwischen Reihengräbern (auch: Mietgräber) und Wahlgräbern (auch: Kaufgräber).

Erd-Reihengräber

Reihengräber sind Einzelplatzgräber. Das bedeutet, es kann nur eine Beisetzung in solch einem Grab stattfinden und die Laufzeit von 15 Jahren (vorgeschriebene Ruhezeit) kann auch nicht verlängert werden.
Die Gräber befinden sich auf einem Grabfeld, das der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung belegt wird. Reihengräber können auch nachträglich nicht erworben oder deren Laufzeit verlängert werden.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Reihengräbern:

Erdreihengrab: Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Ein Grabkreuz darf gestellt und später durch einen Grabstein ersetzt werden.

Erdreihenrasengrab: Dieses Grab eignet sich besonders, wenn sich die künftige Grabpflege schwierig gestalten könnte. Bei einem Erdreihenrasengrab übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenfläche. Es gibt hier weder Schrittplatten noch die Möglichkeit, Blumen oder Kerzen abzustellen. Lediglich das Aufstellen eines Grabsteins ist gestattet.


Erd-Wahlgräber

Wahlgräber sind Grabstätten, die sich z.B. auch als Familiengrab eignen. Hier können zwei Särge beigesetzt werden, wobei der erste Sarg doppeltief und ein zweiter darüber bestattet werden kann. Auch können zwei Grabplätze nebeneinander erworben werden, was die Möglichkeit bietet bis zu vier Särge bestatten zu können (Familiengrab).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzlich sechs Urnen zu bestatten.
Das erworbene Nutzungsecht gilt erstmals für 20 Jahre und kann danach auf Wunsch beliebig verlängert werden (kostenpflichtig). Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre und muss bei einer Mehrfachbelegung entsprechend verlängert werden.

Auch hier gibt es zwei Wahlmöglichkeiten:

Erdwahlgrab: Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Ein Grabkreuz oder später ein Grabstein dürfen aufgestellt werden.

Erwahlrasengrab: Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Pflege des Rasens. Es werden keine Schrittplatten verlegt und es darf außer einem Kreuz oder dem Grabstein nichts auf der Rasenfläche stehen. Diese Gräber eignen sich dann besonders gut, wenn sich die Grabpflege schwierig gestalten könnte.


Muslimisches Grab

Hierbei handelt es sich um ein Erdwahlgrab. Das bedeutet, dass dieses Grab nur gekauft werden kann und all die Vorteile eines Kaufgrabes mit sich bringt: es kann verlängert werden und eine Bestattung weiterer Familienmitglieder ist möglich.

Diese Gräber entsprechen den islamischen Vorschriften zur Bestattung: Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet und hier können die Verstorbenen ihrem Glauben entsprechend beigesetzt werden (z.B. darf hier in Tüchern beigesetzt werden).

Achtung: Dieses Grab wird nur auf dem Friedhof Römerschanze angeboten.


Zusammenfassung

  • Man unterscheidet zwischen Erdgräbern und Urnengräbern
  • Alle besonderen Bestattungsarten setzen eine Einäscherung voraus
  • Man kann Gräber mieten (15 Jahre) oder kaufen (20 Jahre mit Option auf Verlängerung)
  • Muslimische Grabfelder gibt es nur als Kaufgräber