FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wir haben Ihnen hier Fragen & Antworten zusammengestellt, die im Zusammenhang mit dem Thema Tod, Sterben und Begräbnis oft gestellt werden.
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Beerdigung / Bestattung / Beisetzung
Das Bestattungsgesetz schreibt eine Bestattung in einem Holzsarg vor. Das heißt, der Verstorbene soll in einem Sarg transportiert und bestattet werden (bei einer Abholung wird häufig ein sogenannter "Notsarg" verwendet, bis die Familie den Sarg für die Bestattung ausgesucht hat).
Bis zur Bestattung ist die Aufbewahrung in einem Sarg aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Im Erdreich dann fördert ein Holzsarg die Verwesung des Körpers, da er für ausreichend Sauerstoff sorgt.
Aus religiösen Gründen erlaubt das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg auch eine Beisetzung ohne Sarg (so zum Beispiel für Angehörige islamischer Glaubensrichtungen). Hier genügt es, den Leichnam in Tücher einzuwickeln. Allerdings muss dieser bis zum Grab in einem Sarg transportiert werden. Mehr über islamische Beisetzungen lesen Sie hier.
Gemäß dem Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg dürfen Verstorbene bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit eines Scheintods ausgeschlossen ist. Für ein Abwarten von zwei oder drei Tagen gibt es keine gesetzliche Grundlage, es ist jedoch üblich, dass man drei bis sieben Tage wartet bis zur Beisetzung (die Angehörigen benötigen die Zeit, um alle Freunde und Bekannte zu informieren und eine würdevolle Bestattung zu organisieren).
Der § 37 des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg regelt, dass Verstorbene innerhalb von 96 Stunden nach Todeseintritt bestattet werden sollen, falls keine Aufbahrung in einer Leichenhalle oder in einem Leichenraum möglich ist. In Reutlingen bietet jeder Friedhof die Möglichkeit der Aufbahrung in einer dafür vorgesehenen Aufbahrungszelle, so dass die 96 Stunden auch überschritten werden dürfen.
Einen anderen Brauch haben die Angehörigen muslimischer Glaubensrichtungen: hier ist es üblich, die Verstorbenen innerhalb der ersten 24 Stunden nach Todeseintritt zu beerdigen. Eine Bestattung innerhalb von 24 Stunden kann wegen Öffnungszeiten der Pathologien und festen Bestattungszeiten der Friedhöfe leider nicht immer gewährleistet werden. Mehr zu muslimischen Beisetzungen lesen Sie hier.
Die Kleiderfrage wird heute nicht mehr so streng gehandhabt wie noch vor einiger Zeit. Auch muss man lokale Unterschiede beachten. Auf dem Land ist es heute noch üblich, in schwarzer, festlicher Kleidung und Kopfbedeckung zu einer Beerdigung zu gehen, wohingegen der "Kleidungszwang" in städtischen Gebieten deutlich aufgelockert ist.
Man empfiehlt auch heute noch, in dezenter, dunkler Kleidung auf eine Bestattung zu gehen. Das hat wohl weniger mit dem Verstorbenen zu tun, als mit der Anteilnahme für die trauernden Hinterbliebenen.
Übrigens: bis ins 15. Jahrhundert galt weiß fast überall auf der Welt als Trauerfarbe. Erst viel später wurde sie von schwarzer Kleidung für die Trauer abgelöst.
Es gibt keine Vorschrift, was Sie auf einer Beerdigung zu tragen haben.
Auf dem Land ist es heute noch üblich, in schwarzer und festlicher Kleidung auf eine Bestattung zu gehen. Häufig sogar noch mit einer schwarzen Kopfbedeckung.
In städtischen Gebieten hat sich das etwas gelockert: Mit dezenter und dunkler Kleidung werden Sie auf einer Bestattung nicht aus der Reihe fallen.
Was bzw wieviel Sie zu einer Bestattung mitbringen ist abhängig davon, wie Sie zum Verstorbenen standen.
Nahe Angehörige wählen üblicherweise einen Kranz mit einer Schleife, auf dem die Namen, sowie ein letzter Gruß stehen.
Nahe stehende Freunde und Nachbarn bringen Blumengestecke mit, auch einzelne Blumen oder Sträußchen werden oft gesehen.
Es ist heute umstritten, ob eine Kondolenzkarte mit einer Spende in Höhe von ca. 30-100€ nötig ist. Die Tendenz geht vor allem in den städtischen Gebieten weg davon, ist aber nicht unüblich. Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.
Manchmal bitten die Hinterbliebenen auch anstelle von Blumen und Geld um eine Spende an eine gemeinnützige Organisation. Respektieren Sie diesen Wunsch.
Wie kondolieren Sie richtig?
Es kommt auch hier wieder darauf an, wie nahe Ihnen die Trauernden stehen. Eine Umarmung ist angemessen, wenn Ihnen die Trauerfamilie nahe steht. Andernfalls genügt ein Händedruck und eine persönliche Reaktion auf das Geschehene: "Ich bin bestürzt... betrübt... erschüttert..."
Dem folgt meist die eigentliche Kondolenz mit den Worten "Mein herzliches Beileid... Anteilnahme... Mitgefühl..."
Abschließend können ein paar Worte der Erinnerung oder des persönlichen Verhältnisses zum Verstorbenen angebracht sein. Hier entscheiden Sie nach Ihrem Gefühl.
Vermieden werden sollte es, beim Kondolenzgruß die Todesumstände zu erfragen oder zu kommentieren ("Sie war viel zu jung", "Jetzt ist er erlöst"), geschweige denn das eigene Leid mit einem vergangenen Todesfall zu klagen ("Ich habe das auch durchmachen müssen").
Es kommt vor, dass eine Familie die Beileidsbekundungen am Grab ablehnt. Die Trauer und die Situation können die Angehörigen am Grab schnell überfordern. Daher ist der Wunsch, keine Beileidsbekundungen unmittelbar am Grab entgegen zu nehmen, durchaus berechtigt und zu respektieren.
Es ist hingegen schwierig, sich grundsätzlich gegen alle Beileidsbekundungen zu wehren. Diese werden einige Tage lang auf vielen verschiedenen Wegen kommen: sowohl schriftlich, als auch telefonisch oder persönlich vor und nach der Bestattung. Geben Sie den Menschen ruhig die Möglichkeit, ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen.
Eine Beerdigung, die aus Trauerfeier und Beisetzung besteht, dauert in der Regel etwa eine Stunde. Eine Trauerfeier nimmt etwa die Hälfte der Zeit ein, die eigentliche Beisetzung die andere Hälfte.
Es kann durchaus sein, dass eine Trauerfeier auch länger andauern kann. Die Liturgie bzw. den Ablauf der Trauerfeier setzt der zuständige Pfarrer/ Redner fest. Bitte wenden Sie sich an diesen, wenn Sie Fragen zum Ablauf haben oder mithelfen möchten, die Trauerfeier zu gestalten. Gerne stellen wir Ihnen hier auch die entsprechenden Kontakte her und helfen Ihnen bei der Gestaltung (Musik, Floristik, Kondolenzbuch, Trauerfoto,...)
(0 71 21) 33 78 90
Aus welchen Kosten sich eine Bestattung zusammen setzt, lesen Sie hier: Kosten einer Bestattung.
Eine Bestattung ist meist die Zusammenarbeit vieler Dienstleister und lässt sich nur selten aus einer Hand organisieren: Bestatter, Friedhofsverwalter, Ärzte, Pfarrämter/Redner, Musiker, Gärtnereien, Standesämter,... Dies erfordert Zeit, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen und erzeugt hohe Kosten für Dekoration, Grab, Sarg, Grabkreuz usw.
Bei einem Beratungsgespräch erfahren Sie genau, welche Kosten in welcher Höhe voraussichtlich auf Sie zukommen werden und wir zeigen Ihnen gerne mögliche Alternativen auf.
Bitte sprechen Sie uns an.
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Falls Sie unsicher sind, mit welchen finanziellen Mitteln Sie eine Bestattung stemmen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Manchmal hat der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen. Falls Sie Unterlagen vorliegen haben, wickeln wir damit die Bestattung für Sie ab.
Eventuell hat der Verstorbene genug Geld auf dem Bankkonto, so dass Sie die Bestattungskosten davon bezahlen können, sobald Sie die Sterbeurkunden bekommen haben. Auch: Treuhandkonto.
In manchen Fällen übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten, falls Sie einen Antrag auf Bestattungskostenhilfe gestellt haben und nachgewiesen haben, dass Sie bedürftig sind.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, für die Bestattungskosten in Teilbeträgen aufzukommen. Sprechen Sie uns gerne auf individuelle Möglichkeiten der Bezahlung an.
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Zur Info!
Die Bestattungspflicht (und damit Zahlpflicht) ist gesetzlich festgeschrieben:
1) Kinder und Enkel
2) Eltern und deren Kinder (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte,...)
3) Großeltern und deren Kinder (Opa, Oma, Großonkel, Großtante)
4) Urgroßeltern
5) entfernte Voreltern und deren Kinder
Unser Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg schreibt vor, dass Verstorbene 96 Stunden (= 4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet werden sollen. Gleichzeitig kann die zuständige Behörde allerdings Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.
Da von Urnen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen können und der bürokratische Ablauf bei einer Einäscherung in der Regel länger als vier Tage dauert, gibt es hier kaum eine zeitliche Begrenzung. Im Normalfall ist genug Zeit, um den Nachweis einer Bestattung beizubringen.
Zur Info:
Einer Bestattung im FriedWald geht eine Wartezeit von etwa drei bis vier Wochen ab Einäscherung voraus!
Eine Beerdigung organisieren wir als Bestatter für Sie. Selbstverständlich tun wir dies immer nur nach Rücksprache und Ihrem Wunsch entsprechend.
Wir holen den Verstorbenen ab, versorgen ihn und bahren ihn ihrem Wunsch gemäß auf.
Wir organisieren die Trauerfeier und Beisetzung, stellen den Kontakt zu geistlichen oder freien Trauerrednern her, organisieren für Sie das gesamte "Drumherum" (Musik, Trauermahl, Kondolenzbücher, Floristik, etc) und erledigen die Behördengänge, sowie den bürokratischen Teil für Sie (Standesamt, Friedhof).
Gerne sprechen wir gemeinsam mit Ihnen den Ablauf einer Bestattung für Ihren Angehörigen oder Sie selbst durch:
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Laut Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (§37) müssen Verstorbene nach spätestens 96 Stunden (= 4 Werktagen) beigesetzt werden, falls sie nicht in speziellen Leichenhallen oder Leichenzellen aufgebahrt werden können. Dies hat vor allem gesundheitliche und hygienische Gründe.
Im Kreis Reutlingen besteht auf jedem Friedhof die Möglichkeit einer solchen Aufbahrung, so dass diese 4-Tages-Frist auch überschritten werden darf.
Falls die Bestattung (z.B. durch fehlende Dokumente oder eine Obduktion) verzögert wird, ist die diese unverzüglich vorzunehmen, sobald alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Urnen müssen in Deutschland auch beigesetzt werden und können nicht von den Angehörigen mit nach Hause genommen werden. Da von Urnen aber keine gesundheitliche Gefahr ausgeht, gibt es hier mehr zeitlichen Spielraum. Wir empfehlen trotzdem, auch Urnen zeitnah beizusetzen, um eine würdevolle Totenruhe zu gewährleisten.
Das Nachwerfen von Erde ist das, was von einem alten Bestattungsritual noch übrig ist. Einst waren es nämlich die nahen Angehörigen des Verstorbenen, die diesen begruben und das Grab mit der Erde füllten.
Heute hat dies nur noch symbolischen Wert. Man übergibt den Verstorbenen der Erde, wirft also drei Mal Erde auf den Sarg und spricht dazu begleitend die Worte "Erde zu Erde, Asche zu Asche und Staub zum Staube".
Dieses sichtbare und auch hörbare Ritual empfinden viele Menschen heute als sehr hart. Sie werfen stattdessen Blumen in das Grab, die weniger das Beerdigen ausdrücken sollen, sondern dem Verstorbenen den Weg ebnen sollen, auf Blumen einen neuen Abschnitt des Seins zu begehen. Oft wird auch auf den Paradiesgarten hingewiesen.
Für welche Variante sich jeder einzelne entscheidet, bleibt ihm überlassen. In der Praxis ist es häufig so, dass Männer die Erde werfen und die Frauen Blüten und Sträuße bevorzugen.
Eine Diamantbestattung ist keine Bestattungsart. Sie setzt jedoch eine Einäscherung voraus.
Aus einem Teil der Asche wird ein synthetischer Diamant hergestellt (0,4 - 1 Karat/80-200mg), der poliert und geschliffen werden kann. Zu welchem Zweck der Diamant angefertigt wird, bleibt den Hinterbliebenen überlassen.
Die restliche organische Asche wird wie üblich bestattet (lesen Sie hier mehr über die möglichen Bestattungsarten).
Auch die Weltraumbestattung ist (noch) keine Bestattung im eigentlichen Sinne.
Ein kleiner Teil der Asche wird in eine Miniurne abgefüllt und tritt dann mit einer Rakete eine suborbitale Reise an, d.h. sie umfliegt die Erdumlaufbahn und landet dann mit einem Fallschirm wieder auf der Erde. Dort kann die Asche dann "ganz normal" beigesetzt werden (Möglichkeiten einer Bestattung).
Diese Art der Bestattung ist sehr umstritten, da Sie mit immens hohen Kosten verbunden ist.
Kremierung/Einäscherung & Feuerbestattung
Unser Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg schreibt vor, dass Verstorbene 96 Stunden (= 4 Tage) nach Eintritt des Todes bestattet werden sollen. Gleichzeitig kann die zuständige Behörde allerdings Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.
Da von Urnen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen können und der bürokratische Ablauf bei einer Einäscherung in der Regel deutlich länger als vier Tage dauert, gibt es hier kaum eine zeitliche Begrenzung. Im Normalfall ist genug Zeit, um den Nachweis einer Bestattung beizubringen.
Zur Info: einer Bestattung im FriedWald geht eine Wartezeit von etwa drei bis vier Wochen ab Einäscherung voraus!
Organisches Material brennt nur schwer von selbst. Der Brennwert des Sargholzes wird bei der Einäscherung mit einkalkuliert und ist für einen ordnungsgemäßen Verbrennungsablauf unerlässlich.
Die Wände im Kremationsofen strahlen eine immens hohe Hitze ab (die Mindesttemperatur im Krematorium Reutlingen beträgt 650°C). Der Sarg fängt einige Sekunden nach Einfuhr in den Ofen Feuer (bei lackierten Särgen kann dies auch umgehend geschehen).
Für eine Einäscherung werden gerne Kremationssärge verwendet. Diese bestehen aus unbehandelten Naturhölzern und haben keine aufwändigen Verzierungen oder Griffe.
Nachdem eine zweite Leichenschau stattgefunden hat und der Amtsarzt keine Einwände gegen eine Einäscherung hat, darf der Verstorbene mit behördlicher Zustimmung verbrannt werden.
Falls die Angehörigen bei der Kremierung anwesend sein möchten (auch im Krematorium Reutlingen ist dies möglich, bitte sprechen Sie uns einfach an), wird ein Termin vereinbart.
Der Sarg wird auf eine Schiene gestellt. Alle Griffe (falls vorhanden) und Füße wurden bereits entfernt. Sobald der Kremationsmitarbeiter die Einäscherung startet, wird der Sarg in den Ofen gefahren.
Der Holzsarg fängt nach wenigen Sekunden an zu brennen, denn die Wände des Ofens (Schamotte) strahlen die Hitze ab. Der Ofen hat hier bereits eine Mindesttemperatur von 650°C. Nach etwa 30 Minuten ist der Sarg und die Kleidung verbrannt. Die durchschnittliche Betriebstemperatur beträgt 800°C, kann jedoch bis 1200°C ansteigen (die Temperatur hängt maßgeblich vom Knochenbau des Verstorbenen ab).
Nach etwa einer Stunde ist die eigentliche Einäscherung beendet. Nach der Abkühlung wird die Asche kontrolliert und große Aschereste werden gemahlen. Etwa zwei bis vier Kilogramm Asche werden in die Urne gefüllt. Dann ist die Urne bereit zur Beisetzung und kann vom Bestatter abgeholt werden.
Übrigens:
Es besteht die Möglichkeit, zwei Gramm der Asche in eine Miniurne oder ein Amulett abzufüllen. Dieses dürfen Sie mit nach Hause nehmen.
Die Einäscherungszeit kann -genau wie die Temperatur- variieeren und hängt maßgeblich vom Knochenbau (Schwere und Dichte der Knochen) ab. Durchschnittlich dauert eine Einäscherung im Krematorium Reutlingen etwa eine Stunde.
Die Mindesttemperatur während der Einäscherung im Reutlinger Krematorium beträgt 650°C. Erst ab dieser Temperatur wird überhaupt mit der Kremierung begonnen. Während der Einäscherung brennt der Sarg bei etwa 800°C und kann je nach Knochenbau des Verstorbenen Höchsttemperaturen von 1200°C erreichen.
Nach der Einäscherung bleiben Asche und Teile des Skeletts übrig. Je nach Größe und Knochenbau (Größe und Dichte der Knochen) des Verstorbenen entspricht dies durchschnittlich 2-4kg Asche. Die Asche wird noch mal zerkleinert und danach in eine Aschekapsel (Urne) abgefüllt
Nägel und Griffe vom Sarg werden entfernt, falls diese nicht mit verbrannt sind. Manchmal befinden sich in der Asche noch Überreste aus Operationen, wie Kniegelenke oder Zahngold. Diese werden auf Ihren Wunsch hin der Asche beigefügt.
Wie viel Asche in die Urne kommt, hängt vom Verstorbenen ab. Dabei spielt die Größe und vor allem der Knochenbau eine Rolle, d.h. bei großen und dichten Knochen bleibt deutlich mehr Asche übrig als bei Menschen mit zierlichem Knochenbau. Die Mengen können hier sehr unterschiedlich ausfallen, durchschnittlich werden etwa 2-4kg Asche in die Urne/Aschekapsel abgefüllt.
Moderne Kremationsöfen werden mit einer Temperatur von 650-1200°C betrieben. Während einer Stunde kann so auch organisches Material weitestgehend verbrennen. Am Schluss bleibt die Asche übrig, nicht brennbare Teile (z.B. Zahngold oder Prothesen aus Operationen), sowie einige wenige Knochenreste. Die gesamte Asche wird nach der Auskühlung noch einmal maschinell gemahlen, bevor die sie dann abgefüllt wird.
Die Kosten für eine Einäscherung sind in den jeweiligen Krematorien unterschiedlich. Sie müssen jedoch mit Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen. Im Reutlinger Krematorium ist eine einfache Aschekapsel (Urne) im Einäscherungspreis inbegriffen.
Hinzu kommen die Kosten für einen einfachen Einäscherungssarg plus Ausstattung, eine kleine Gebühr für eine zweite Leichenschau, sowie dem späteren Grabplatz. Mehr zu den Bestattungskosten lesen Sie hier.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die genauen Kosten. Rufen Sie uns einfach an:
(0 71 21) 33 78 90
Islamische Bestattung
Eine muslimische Bestattung steht ganz im Zeichen des Respekts und der Bescheidenheit.
Nach dem Ableben wird der Verstorbene mit dem Gesicht gen Mekka gelegt und im Anschluss daran gewaschen. Dies dient zur Reinigung und Befreiung aller Sünden. Oft werden dem Wasser noch Duftstoffe hinzu gefügt.
Nach der Waschung wird der Verstorbene in mehrere weiße Tücher gewickelt und im Freien aufgebahrt, wo die muslimischen Angehörigen im Stehen Gebete sprechen.
Im Anschluss daran wird der Verstorbene zu Grabe getragen, wo er von Angehörigen hinein gebettet wird. Er liegt dabei auf der rechten Seite und sein Gesicht sieht nach Mekka/Kaaba. Der Verstorbene wird mit ungebrannten Tonplatten und Holzbrettern geschützt, dann wird das Grab von der Familie mit Erde aufgefüllt.
Im Islam sind aufwändige und teure Verzierungen (Tücher, Blumen) bei Bestattungen unerwünscht. Auch laute Klagelieder und musikalische Untermalungen sind dort kein Brauch. Im Fokus steht der Verstorbene und die Gebete für den Verstorbenen, die während der ganzen Prozedur der Bestattung unablässig gesprochen werden.
Im Normalfall transportiert der Bestatter einen in Deutschland verstorbenen Muslime in einem Sarg zur Waschung, die entweder in einer Moschee oder einem speziellen Waschraum (hier in Reutlingen: Friedhof Römerschanze) stattfindet. Dann wird der Verstorbene in Tüchern gehüllt und in einem Sarg gebettet zum Grab getragen, wo er ohne Sarg beerdigt werden darf (hier macht unser Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg eine Ausnahme von der Sargpflicht: "In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, können die Verstorbenen in Tüchern erdbestattet werden, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Für den Transport Verstorbener bis zur Grabsätte sind geschlossene Särge zu verwenden", §39, Absatz 1).
Die Ausrichtung nach Mekka/Kaaba ist auf einem muslimischen Grabfeld möglich, so dass die wichtigsten muslimischen Vorschriften eingehalten werden können.
Wir stehen Ihnen als Bestattungshaus selbstverständlich auch für muslimische Beisetzungen zur Verfügung und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen:
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Der Sarg war auch in der Vergangenheit nie Bestandteil einer muslimischen Bestattung. Erst sehr viel später wurde er zu Beförderungszwecken eingesetzt. Bis heute ist es so, dass man für eine muslimische Beisetzung keinen Sarg benötigt, sondern den Verstorbenen in Leinentücher hüllt. Dies soll vor allem die Bescheidenheit und Reinheit unterstreichen und ein aufwändig geschliffener und polierter Sarg entspricht nicht dem Ritus des muslimischen Glaubens.
Im Gegensatz dazu wurde in Deutschland der Sarg erst aus hygienischen Gründen zur Pflicht. Darüber hinaus hat er Eigenschaften, die die Verwesung in der Erde fördert. Für muslimische Glaubensangehörige machen einige Friedhöfe in Deutschland inzwischen eine Ausnahme und genehmigen die Bestattung in Leinentüchern auf einem muslimischen Grabfeld.
Nähere Infos geben wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch:
(0 71 21) 33 78 90
Gemäß muslimischem Glauben geleitet der Todesengel die Seele nach dem Ableben hinauf in den Himmel. Dies ist auch der Grund warum man die muslimischen Verstorbenen innerhalb von 24 Stunden bestatten sollte. Später kehrt die Seele dann wieder zum Körper ins Grab zurück - aus diesem Grund muss der Leib im Grab liegen und darf nicht verbrannt werden.
Die Waschung ist nötig, um den Verstorbenen zu reinigen und im sprichwörtlichen Sinn von all seinen Sünden rein zu waschen.
Die Waschung findet in einer Moschee statt, falls es auf dem zuständigen Friedhof keinen speziellen Waschraum für eine muslimische Waschung gibt (in Reutlingen steht dieser auf dem Friedhof Römerschanze zur Verfügung). Ein Familienangehöriger übernimmt die Waschung des Verstorbenen (bei verstorbenen Frauen übernimmt die Waschung eine Frau, bei Männern ein Mann). In Deutschland wird die Waschung bei Männern meistens vom Iman durchgeführt.
Während dieser rituellen Waschung werden islamische Glaubenssätze gesprochen und der Verstorbene wird zwischen drei und fünf Mal am ganzen Körper gewaschen. Dabei werden keine Körperteile ausgelassen; die Reihenfolge ist festgelegt. Im letzten Waschgang werden noch ätherische Öle und Düfte beigefügt, damit der Leib gut durftet.
Im Anschluss an die Waschung wird der ganze Körper des Verstorbenen in mehrere weiße Leinentücher gehüllt (die Menge ist genau festgelegt und bei Männern, Frauen und Kindern unterschiedlich), so dass man keine Haut mehr sieht. So in die Tücher gewickelt wird der Verstorbenen kurze Zeit später auch bestattet.
Für die Waschung steht Ihnen in Reutlingen am Friedhof Römerschanze eine muslimischer Waschraum zur Verfügung. Wir organisieren gerne eine muslimische Bestattung für Sie. Sprechen Sie uns an.
(0 71 21) 33 78 90
In Reutlingen bietet der Friedhof Römerschanze eine Beisetzung an, die den islamischen Glaubenssätzen entspricht. Mehr dazu lesen Sie bitte hier: Bestattungsarten > Die muslimische Bestattung
Selbstverständlich bieten wir als Bestattungsunternehmen die Betreuung und Umsetzung von islamischen Beisetzungen an. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich:
(0 71 21) 33 78 90