Urnengräber

In Urnengräbern dürfen ausschließlich Urnen beigesetzt werden. (Falls Sie Interesse an einem Grab haben, in dem ein Sarg und zusätzlich Urnen bestattet werden können, dann kommt für Sie ausschließlich ein Erdwahlgrab in Frage)
Wir unterscheiden bei den Urnengräbern grob in zwei Gräberarten: Reihengräber (auch: Mietgräber) und Wahlgräber (auch: Kaufgräber).

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, eine Urne beizusetzen. Einige davon haben wir Ihnen auf unserer Seite Bestattungsarten aufgeführt.

Urnen-Reihengräber

Urnenreihengräber werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach belegt. Es handelt sich hierbei um Einzelplatzgräber, d.h. es darf jeweils nur eine Urne in solch einem Grab beigesetzt werden. Auch werden die Gräber nur für die vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren vergeben und können nicht verlängert oder nach Ablauf erworben werden. 

Es gibt folgende Wahlmöglichkeiten bei Urnenreihengräbern:

Urnenreihengrab: Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Hier können Sie ein Grabkreuz und später auch einen Grabstein stellen.

Urnenreihenrasengrab: Diese Grabart eignet sich besonders dann, wenn sich die künftige Grabpflege schwierig gestalten könnte. Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege. Es werden keine Schrittplatten verlegt und das Grab darf nicht bepflanzt werden. Es ist auch nicht gestattet, Kerzen oder Blumen auf dem Grab abzulegen. Lediglich das Aufstellen eines Grabkreuzes bzw später eines Grabsteins ist gestattet.

Urnenhain als Reihengrab: Diese Grabart ist eine besonders naturnahe Form der Bestattung. Die Urne wird unter Bäumen in einer Rasenfläche beigesetzt. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Das Anbringen von Blumenschmuck oder das Abstellen von Kerzen ist nicht gestattet. Auch ein Grabstein darf nicht aufgestellt werden. Die Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt durch einheitliche Nummernsteine. Die zugeordneten Namen zu den Nummern werden separat an einer Tafel ausgeschrieben.
Der Urnenhain wird bisher nur auf dem Friedhof Römerschanze in Reutlingen angeboten.

Kolumbarium als Reihengrab: Das Kolumbarium ist eine oberirdischer Bestattungsform für Urnen. Die Urnen werden in sogenannten Urnennischen beigesetzt, welche dann durch eine Steinplatte verschlossen werden. Die Gestaltung der Steinplatte nimmt ein Steinmetz vor. Die Grabpflege entfällt gänzlich.
Das Kolumbarium gibt es ausschließlich auf dem Friedhof in Betzingen.

Urnengemeinschaftsgrab: In einem Urnengemeinschaftsgrab werden mehrere Urnen von Verstorbenen auf einem gemeinsamen Grabfeld bestattet. Es handelt sich hierbei um ein gemeinschaftliches Grabmal, sogenannten Stelen. Hier werden von der Friedhofsverwaltung einheitliche Namenstafeln der Verstorbenen angebracht. Die Bepflanzung erfolg durch die Friedhofsgärtnereien und das Anbringen von individuellem Grabschmuck ist nicht gestattet.
Diese Bestattungsform wird bisher nur auf den Reutlinger Friedhöfen Römerschanze und Unter den Linden angeboten.

Anonymes Urnengrab: In einem anonymen Urnengrabfeld werden die Urnen der Verstorbenen anonym beigesetzt. Der Bestattungsplatz wird den Angehörigen nicht mitgeteilt, ebenfalls dürfen sie der Beisetzung nicht beiwohnen (eine Trauerfeier zu einem früheren Termin ist selbstverständlich möglich). Die Grabplätze werden nicht gekennzeichnet und die Pflege der anonymen Grabfelder ist während der Nutzungszeit durch die Friedhofsverwaltung gewährleistet.
Voraussetzung für eine anonyme Bestattung ist der noch zu Lebzeiten schriftlich geäußerte Wille der verstorbenen Person zur anonymen Beisetzung.


Urnen-Wahlgräber

Urnenwahlgräber sind Grabstätten, auf denen bis zu sechs Urnen beigesetzt werden können (Ausnahme: Im Kolumbarium sind nur bis zu zwei Urnen zugelassen). Das Nutzungsrecht wird bei Neuerwerb auf 20 Jahre erworben und kann nach Ablauf beliebig lang und oft verlängert werden. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre und muss bei einer Mehrfachbelegung entsprechend verlängert werden.

Urnenwahlgrab: Dieses Grab kann bepflanzt und im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Das Aufstellen eines Kreuzes oder Grabmals ist gestattet.

Urnenwahlrasengrab: Diese Grabart eignet sich besonders dann, wenn sich die künftige Grabplege als schwierig gestalten könnte. Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenfläche. Allerdings ist es nicht gestattet, Kerzen oder Gestecke auf der Rasenfläche abzustellen. Das Aufstellen eines Grabmals ist gestattet.

Urnenhain als Wahlgrab: Diese Grabart ist eine besonders naturnahe Form der Bestattung. Die Urne wird unter Bäumen in einer Rasenfläche beigesetzt. Die Pflege der Rasenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Das Anbringen von Blumenschmuck oder Kerzen ist nicht gestattet. Auch das Aufstellen eines Grabsteins ist hier nicht erlaubt. Die Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt durch einheitliche Nummernsteine. Die zugeordneten Namen zu den Nummern werden separat an einer Tafel ausgeschrieben.
Der Urnenhain wird bisher nur auf dem Friedhof Römerschanze in Reutlingen angeboten.

Kolumbarium als Wahlgrab: Das Kolumbarium ist ein oberirdischer Bestattungsort für Urnen. Hier dürfen nur bis zu zwei Urnen bestattet werden. Diese werden in sogenannten Urnennischen beigesetzt, welche dann durch eine Steinplatte verschlossen werden. Die Gestaltung der Steinplatte nimmt ein Steinmetz vor. Die Grabpflege entfällt gänzlich.
Das Kolumbarium wird derzeit ausschließlich auf dem Friedhof in Betzingen angeboten.


Zusammenfassung

  • Man unterscheidet zwischen Erdgräbern und Urnengräbern
  • Alle besonderen Bestattungsarten setzen eine Einäscherung voraus
  • Man kann Gräber mieten (15 Jahre) oder kaufen (20 Jahre mit Option auf Verlängerung)
  • Muslimische Grabfelder gibt es nur als Kaufgräber