FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wir haben Ihnen hier Fragen & Antworten zusammengestellt, die im Zusammenhang mit dem Thema Tod, Sterben und Begräbnis oft gestellt werden.

Haben Sie eine andere Frage? Dann freuen wir uns sehr über Ihren Anruf.

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Tod & Sterben

Wie gehe ich mit dem Tod um? Wie kann ich den Tod verarbeiten/verkraften?

Jeder Mensch ist anders. Jeder Mensch trauert anders.
Für einige ist es wichtig, darüber zu sprechen, andere trauern lieber für sich. Einige müssen ihrer Trauer Ausdruck verleihen, indem sie weinen, malen oder sich sportlich verausgaben. Andere schieben die Trauer vielleicht erst einmal weg, gehen ganz normalen Tätigkeiten nach, wie z.B. Arbeiten, um nach der Beerdigung zu trauern, sobald Ruhe eingekehrt ist.

Egal wie Sie trauern möchten: tun Sie das, was Ihnen gut tut. Haben Sie keine Hemmungen, Ihre Trauer zu zeigen. Geben Sie der Trauer am Anfang ruhig etwas Raum und vor allem Zeit.

Falls Sie Hilfe benötigen oder mit jemandem über Ihre Trauer sprechen möchten, dann kommen Sie auf uns zu. Wir geben Ihnen gerne jemanden an die Hand, der Ihnen hilft Ihre Trauer zu verarbeiten oder der Sie einfach nur ein Stück auf dem Weg begleitet.

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Was passiert wenn man stirbt?

Das Sterben ist ein biologischer Prozess (biologischer bzw. medizinischer Tod), der seine Zeit braucht, auch wenn das Bewusstsein (Individualtod) von einer Sekunde zur nächsten nicht mehr da ist.

Die Körperfunktionen setzen irreparabel aus und die Körperzellen sterben ab. Mit dem Stillstand des Herzens wird auch der Sauerstofftansport durch den Körper und vor allem in das Gehirn gestoppt. Einige Zellen, z.B. die Hornhaut des Auges, können stundenlang ohne Sauerstoff überleben. Die meisten lebenserhaltenden Organe sterben hingegen wenige Minuten nach dem Herzstillstand ab. Das Gehirn gibt bereits nach wenigen Sekunden ohne Sauerstoff die Arbeit der Sinnesorgane auf, nach mehr als zehn Minuten ohne Sauerstoffversorgung spricht man von einem Hirntod.

In Anwesenheit eines Arztes wird der Todeszeitpunkt direkt nach dem Herzstillstand festgelegt. In manchen Fällen, wenn kein Arzt zugegen war, gibt es andere sichere Merkmale, die den Tod eines Menschen belegen. Diese sind z.B. Totenflecken, Totenstarre, Verwesung oder Hirntod.

 

Was passiert mit dem Körper nach dem Tod?

Nachdem der Körper seine Funktionen aufgegeben hat und kein Sauerstofftransport mehr stattfindet, sterben nach und nach die Zellen ab. Nur wenige Stunden nach dem Tod hat jede Körperzelle ihre Arbeit aufgegeben.

Im Anschluss daran sorgen Bakterien und Pilze im Körper dafür, dass dieser sich auflöst. Dieser Prozess (auch: Autolyse) dauert einige Zeit und kann durch die jeweilige Umgebung begünstigt (Luft) oder gehemmt (Lehmboden) bzw vollständig unterbrochen werden (Kälte).

Wie informiere ich die Verwandtschaft über den Sterbefall?

Informieren Sie Ihre nahen Angehörigen über den Trauerfall unverzüglich, am Besten persönlich oder telefonisch. Entfernte Verwandte, Freunde und Kollegen, sowie Nachbarn oder Geschäftspartner Ihres verstorbenen Angehörigen können Sie im Anschluss daran von dem Trauerfall in Kenntnis setzen.

Möglicherweise ist Ihnen nicht danach, alle telefonisch zu informieren. Eine andere Möglichkeit ist der Druck von Trauerkarten, die Sie per Post versenden oder eine Traueranzeige in der lokalen Presse.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Trauerdruck. Sprechen Sie uns ruhig an.

Wann nach dem Tod findet die Beerdigung statt?

Das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg schreibt vor, dass die Beisetzung frühestens 48 Stunden nach dem Tod, spätestens aber nach 10 Tagen stattfinden muss. Ausnahmen gibt es jedoch auch hier, z.B. falls eine Obduktion stattfindet oder der/die Verstorbene zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt wird.

Nach einer Einäscherung muss die Bestattung innerhalb der nächsten sechs Monate später stattfinden. Auch hier gibt es Ausnahmen, die die Bestattung verzögern oder gar ganz verhindern können (z.B. bei einer Überführung ins Ausland oder einer Weltraumbestattung)


Abschied & Trauer

Wie soll ich mich verabschieden?

Trauernde sollten tun, was ihnen gut tut und was sie zum Abschiednehmen benötigen. Einige möchten sich am offenen Sarg vom Verstorbenen verabschieden, andere schreiben lieber einen Brief. Manchmal tut es gut Fotos anzusehen oder einfach mit anderen über den Verstorbenen zu sprechen. Dies alles kann helfen, Abschied zu nehmen und die Trauer zu verarbeiten.

Warum ist das Abschiednehmen so wichtig?

Das Abschiednehmen ist sehr wichtig, um das "nicht wahrhaben wollen" des Todes und das Loslassen und Lösen vom Verstorbenen zu unterstützen und damit die eigentlichen Phasen der Trauer einzuleiten.

Nahe Angehörige und enge Freunde sollten -falls dies möglich und gewünscht ist- immer die Möglichkeit bekommen, sich am offenen Sarg zu verabschieden. Davon sind Kinder nicht ausgenommen. Auch für sie ist es wichtig, den Verstorbenen zu sehen, um akzeptieren zu können, was passiert ist.

Es kann auch helfen, über den Verstorbenen zu sprechen, ihm einen Brief zu schreiben, ein Fotoalbum anzulegen oder eine gemeinsame Gedenkseite einzurichten.

Falls Sie Fragen hierzu haben oder Hilfe bei der Trauerbewältigung möchten, dann sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen gerne jemanden an die Hand, der Sie in Ihrer Trauer begleiten kann.

Mein Kind möchte sich verabschieden. Was tun?

Wir empfehlen, den Wunsch Ihres Kindes zu respektieren. Es spricht nichts dagegen, den verstorbenen Angehörigen noch einmal zu besuchen und das Kind Abschied nehmen zu lassen, im Gegenteil: es fördert das Verarbeiten und Verstehen, dass das geliebte Familienmitglied "plötzlich weg" ist. Es gibt hier nichts, wovor man Kinder schützen muss. Kinder haben noch einen sehr natürlich Umgang mit dem Thema Tod. Alle Fragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden oder man macht sich gemeinsam mit dem Kind auf die Suche nach einer Antwort.

Gerne sind wir für Sie da, wenn Sie Fragen zum Thema haben oder Hilfe benötigen:

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Muss ich in der Trauer immer ernst sein? Darf ich lachen?

Ein wichtiger Prozess der Trauerbewältigung ist die Akzeptanz, dass das eigene Leben weiter geht. Die Trauernden dürfen ruhig zurück in ihren Alltag schreiten und dabei lachen, wenn ihnen danach ist. Raum und Zeit für Trauer darf sein, aber auch Ablenkung tut gut und richtet den Blick wieder auf das eigene Leben.


Sterbeurkunden, Formalitäten und Erbsachen

Was ist eine Leichenschau?

In unseren Bestattungsgesetzen ist festgelegt, dass jeder Verstorbene vor der Beisetzung von einem Arzt untersucht werden muss. Dabei steht die Todesfeststellung im Vordergrund. Auch die Todesart (ob der Tod eine natürliche oder unnartürliche Ursache hatte), die Todesursache und die Todeszeit werden untersucht und dokumentiert.

Zweck der Leichenschau ist es...

  • ... den Tod mit Hilfe vorhandener Todesanzeichen (z.B. Totenflecke) zweifelsfrei festzustellen
  • ... einen eventuell gewaltsamen Tod oder strafbare Vernachlässigung aufzudecken
  • ... mit dem Tod in Zusammenhang stehende medizinische Kunstfehler aufzudecken
  • ... festzustellen, ob der Verstorbene an einer übertragbaren und/oder für die Allgemeinheit gefährlichen Krankheit gelitten hat
  • ... die Beerdigung von Scheintoten zu verhindern
  • ... die rechtswidrige Beschaffung personenstandsrechtlicher Urkunden zu verhindern
  • ... auch genaue Statistiken zu ermöglichen

Falls der Arzt Zweifel an einem natürlichen Tod hat, wird er weitere Schritte einleiten, um die Todesursache feststellen zu lassen. In diesem Fall wird eine gerichtliche Leichenschau durchgeführt. Bei weiteren Zweifeln folgt eine Leichenöffnung (Obduktion), bis die Todesursache geklärt werden kann.

Erst wenn alle Papiere vollständig ausgefüllt und die Todesursache bekannt ist, darf der Verstorbene von einem Bestatter abgeholt, aufgebahrt und (frühestens zwei Tage nach dem Tod) bestattet werden.

Achtung: bei einer Einäscherung findet eine zweite Leichenschau im Krematorium statt, bei der die Todesmerkmale sowie die Art des Todes noch einmal von einem bestellten Amtsarzt überprüft werden.

Achtung: Die Kosten für die Leichenschau zahlt die Krankenkasse nicht mehr. Zuständig für die Kosten ist der Bestattungspflichtige.

Was ist eine Todesbescheinigung?

Eine Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgefüllt. Sie ist der ärztliche Nachweis für das Ableben eines Menschen und sie wird für alle weiteren Schritte benötigt: Bestatter, Standesamt (Sterbeurkunden), Friedhof. Der Arzt wird die Todesbescheinigung vier Mal aushändigen:

  • eine blaue Bescheinigung (in zweifacher Ausfertigung) für den Bestatter und den Friedhof
  • eine graue Bescheinigung für das Standesamt (mit vertraulichen Daten zur Todesursache)
  • eine gelbe Bescheinigung für eine eventuelle Obduktion (mit vertraulichen Daten zur Todesursache)
  • eine rote Bescheinigung für das Krematorium bzw. die zweite Leichenschau (mit vertraulichen Daten zur Todesursache)

Die Hinterbliebenen benötigen die Todesbescheinigung nicht. Sie geben alle Ausfertigungen dem Bestatter, der diese dann an die jeweiligen Institutionen weiterleitet.

Bei Rückfragen sind wir sehr gerne für Sie da.

Wer ist bestattungspflichtig? Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Die Bestattungspflicht (und damit Zahlpflicht) ist gesetzlich festgeschrieben:

1) Kinder und Enkel
2) Eltern und deren Kinder (Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte,...)
3) Großeltern und deren Kinder (Opa, Oma, Großonkel, Großtante)
4) Urgroßeltern
5) entfernte Voreltern und deren Kinder

Mein Angehöriger ist gestorben. Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir zu?

Leider gibt es hierzu keine gesetzliche Regelung. Hinweise finden Sie in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Gemäß Rechtssprechung stehen Mitarbeitern aber bis zu drei Tagen Sonderurlaub zu, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist:

3 Tage: wenn der Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist.

2 Tage: wenn die Eltern oder ein Kind verstorben ist.

1 Tag: wenn einer der Großeltern verstorben ist.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob und wie viele Tage Sonderurlaub Ihnen zustehen, dann sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

Wie lange dauert das Beantragen einer Sterbeurkunde?

Das Beantragen der Sterbeurkunden übernimmt der Bestatter für Sie (außer Sie lehnen dies ausdrücklich ab). Das dauert in der Regel 1-3 Tage. In fast allen Fällen liegen die Sterbeurkunden am Tag der Beerdigung dem Bestatter oder Ihnen bereits vor.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Beurkundung eines Sterbefalles etwas länger andauert. Dies liegt fast immer an fehlenden Urkunden, die aus anderen Bundesländern oder dem Ausland angefordert werden müssen. Hier kann es einige Tage und Wochen mehr dauern, bis der Sterbefall beurkundet ist.

Ihr Bestatter hilft Ihnen gern bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen. Rufen Sie uns bei Fragen gerne an:

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Kann ich nachträglich Sterbeurkunden bestellen? Wo?

Es ist jederzeit möglich, nachträglich noch Sterbeurkunden zu beantragen. 

Falls der Sterbefall in unserem Haus abgewickelt wurde, können Sie uns jederzeit gerne anrufen, wir bestellen weitere Urkunden für Sie nach. In Reutlingen liegen die Kosten für eine Urkunde bei 12€ (diese Kosten werden vom Standesamt erhoben). Die Kosten können aber je nach Ausstellungsort auch leicht abweichen.

Sie können selbstverständlich auch jederzeit selbst die Urkunden beim Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt des Todesorts.

Falls Sie hierbei unsicher sind oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da:

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Wozu brauche ich eine Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das Auskunft zum Personenstand der verstorbenen Person gibt (mehr dazu siehe Frage "Was steht in einer Sterbeurkunde"). Sie dient als Beleg für das Ableben des Verstorbenen und wird deutschlandweit von allen Einrichtungen anerkannt.

Sie benötigen eine Sterbeurkunde zum Beispiel für das Kündigen von Verträgen, das Auflösen von Versicherungen und Bankkonten, sowie zur Regelung des Nachlasses.

Eine Sterbeurkunde kostet 12€ in Reutlingen (Preise können je nach Todesort und Standesamt leicht abweichen). Daher sollten Sie keine Originale an Versicherungsträger oder Vertragspartner schicken. Kopien reichen in fast allen Fällen aus. Die einzigen Einrichtungen, denen Sie Original-Sterbeurkunden vorlegen müssen sind Banken und Lebensversicherungen.

Falls Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an:

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Was steht in einer Sterbeurkunde?
Muster Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod eines Menschen bestätigt. In ihr findet der Empfänger Informationen zur verstorbenen Person (Personenstand). Abgesehen von dem Namen, Geburtstag und Geburtsort, stehen hier auch Informationen zu Todestag und -zeitpunkt, Sterbeort, dem letzten Wohnsitz, sowie Informationen zu Familienstand und Ehepartner.

Wie lange muss man eine Sterbeurkunde aufbewahren?

Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für eine Sterbeurkunde. Sie kann auch jederzeit am Standesamt des Todesorts neu beantragt werden. Dies dauert in der Regel nicht länger als 1-2 Tage plus Postweg.

Wir empfehlen jedoch, immer ein Exemplar der Sterbeurkunde im Familienstammbuch aufzubewahren. 

Woher bekomme ich eine Sterbeurkunde?

Sterbeurkunden stellt das zuständige Standesamt daus. Dies ist immer das Standesamt am Todesort (unabhängig vom Wohnort). Diese Regelung ist weltweit gültig. Falls Ihr Angehöriger z.B. in Reutlingen verstorben ist, so ist das Standesamt Reutlingen zuständig für die Ausstellung der Sterbeurkunde. Dies gilt auch, wenn Sie nachträglich Urkunden bestellen möchten.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an:

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Was ist die Witwenrente/Witwerrente (Hinterbliebenenrente)?

Die Witwenrente/Witwerrente ist die sogenannte Rente wegen Todes. Die Voraussetzung für die Auszahlung dieser Rente ist das Ableben des Ehepartners (oder des eingetragenen Lebenspartners).

Sie ist persönlich beim Rathaus ihres Wohnortes zu beantragen. Auskunft gibt Ihnen die Rentenversicherungsanstalt, sowie das Rathaus oder der Bestatter.

Die Witwenrente wird für mindestens zwei Jahre gezahlt. Falls der Verstorbene Rentner war, so wird die Witwen- bzw Witwerrente ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Die Höhe beträgt zwischen 25% und 60% der ursprünglichen Rente des Verstorbenen. Infos zur Höhe der Rente und dem Bearbeitungsstand kann Ihnen ausschließlich der zuständige Sachbearbeiter geben.

Wir halten Ihnen Ihren Ansprechpartner, entsprechende Telefonnummern und weiteres Infomaterial mit allem, was Sie für den Antrag benötigen, bereit. Sprechen Sie uns gerne an.

Was ist die 3-Monats-Rente (Sterbevierteljahr)?

Das Sterbevierteljahr ist eine einmalige Auszahlung in Höhe von 3x 100% der monatlichen Rente des Verstorbenen. Voraussetzung hierfür ist der Bezug einer Rente vor dem Ableben. Diese Rente wird nur an den verbliebenen Ehepartner ausbezahlt.

Der Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach dem Tod gestellt werden. Wir halten Ihnen das Formular dafür bereit und helfen Ihnen bei der Beantragung. Sprechen Sie uns gerne an.

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist der Nachweis über den Erben bzw die Erbengemeinschaft. 

Ausgestellt wird der Erbschein vom Nachlassgericht auf Antrag des/der Erben. Das zuständige Nachlassgericht ist der letzte Wohnsitz des Verstorbenen. Selbstverständlich ist eine Annahme des Erbes dafür notwendig (mehr dazu lesen Sie bitte im Folgenden: "Wie schlage ich ein Erbe aus?").

Bitte beachten Sie, dass ein Testament einen Erbschein ersetzt.

Wie schlage ich ein Erbe aus?

Sie haben eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis über den Tod, ein Erbe auszuschlagen. Diese Zeit können Sie also nutzen, sich über das Erbe zu informieren und abzuwägen: was kommt an Schulden auf Sie zu? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Einige Einrichtungen verlangen unter Umständen einen Erbschein, um Ihnen die nötigen Informationen zu geben. Hier genügt jedoch eine Sterbeurkunde aus, denn beachten Sie unbedingt, dass das Beantragen eines Erbscheines automatisch eine Annahme des Erbes bedeutet!

Das Erbe nehmen Sie automatisch an, wenn Sie es innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis nicht ausschlagen.

Falls Sie sich entscheiden, das Erbe auszuschlagen, so können Sie das nur persönlich am Nachlassgericht Ihres Wohnortes oder dem des Verstorbenen tun. Nehmen Sie hierzu auf jeden Fall Ihr Familienstammbuch mit, um Ihre Identität nachzuweisen. Eine Gebühr wird fällig, die sich nach der Höhe des Nachlasses richtet.

Bedenken Sie auch, dass mit dem Ausschlagen des Erbes nicht automatisch der Staat erbt. Die Erbfolge geht weiter an Ihre Kinder, Enkel, Nichten, Neffen, etc. Auch für diese gilt die Frist von sechs Wochen, falls sie das Erbe nicht annehmen möchten.

Die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagen des Nachlasses ist unwiderruflich. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Irrtum über Vermögenswerte) können Sie versuchen, Ihre Entscheidung rückgängig zu machen.