Bank auf dem Friedhof

Reihengräber

Einzelgräber auf einem Reihenfeld, die der Reihe nach belegt werden. Sie werden von der Friedhofsverwaltung nur für die vorgeschriebene Ruhefrist von 15 Jahren vergeben und können nicht wiedererworben oder verlängert werden. Urnenreihengräber sind Einzelplatzgrabstätten.