Bestattung im Erdgrab

Erdreihenrasengrab

Diese Grabart eignet sich besonders, wenn sich die künftige Grabpflege schwierig gestalten könnte. Bei einem Erdreihenrasengrab übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenfläche. Allerdings sind auf Rasengräbern ausschließlich Grabmale zugelassen. Das Anbringen von Grabschalen oder -gestecken, sowie Grablichtern oder Kreuzen ist nicht gestattet.

Für ein Erdreihenrasengrab gelten dieselben Voraussetzungen wie für ein Reihengrab. Sie werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Es handelt sich dabei um ein Einzelplatzgrab. Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich.