Bestattung im Erdgrab

Erdwahlrasengrab

Diese Grabart eignet sich besonders, wenn sich die künftige Grabpflege schwierig gestalten könnte. Bei einem Erdwahlrasengrab übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenfläche. Allerdings sind auf Rasengräbern ausschließlich Grabmale zugelassen. Das Anbringen von Grabschalen oder -gestecken, sowie Grablichtern oder Kreuzen ist nicht gestattet.

Für ein Erdwahlrasengrab gelten dieselben Voraussetzungen wie für ein Erdwahlgrab: Der Erwerb erfolgt erstmals für 20 Jahre und kann beliebig verlängert werden. Eine Bestattung von zwei Särgen ist ebenfalls möglich.